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Durch die BaFin für die Anlageberatung und Anlagevermittlung zugelassenes und beaufsichtigtes Wertpapierinstitut gemäß § 15 WpIG.
Für dieses Angebot ist ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht worden. Hier ansehen.
Die Gestattung der Veröffentlichung des WIB durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potentiellen Anlegern wird empfohlen, das WIB zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potentiellen Risiken der Entscheidung, in die elektronischen Wertpapiere zu investieren, zu verstehen.
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Die DEUTSCHE FINANCE GROUP verfügt über ein einzigartiges Netzwerk zu institutionellen Investmentpartnern in den Bereichen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur. Gemeinsam mit ihren Partnern investiert die DEUTSCHE FINANCE GROUP in renditestarke „Off Market Investments“, die dem breiten Markt so nicht zur Verfügung stehen.
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Ab 500 €
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Die Gestattung der Veröffentlichung des WIB durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potentiellen Anlegern wird empfohlen, das WIB zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potentiellen Risiken der Entscheidung, in die elektronischen Wertpapiere zu investieren, zu verstehen.
Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
1 Die elektronischen Wertpapiere werden ab dem 01.07.2022 (einschließlich) bis zum 31.03.2027 (ausschließlich) mit einem Zinssatz von 5,00 % p. a. verzinst. Die Zinsen sind nachträglich am Fälligkeitstag zusammen mit der Rückzahlung der Wertpapiere zu zahlen. Die Höhe der Zinsen wird von der Emittentin nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ICMA) berechnet. Die Laufzeit der Wertpapiere beginnt am 01.07.2022 und endet am 31.03.2027 (der „Fälligkeitstag“). Auch wenn der Anspruch gegen die Emittentin des elektronischen Wertpapieres nach 5 Jahren endfällig wird, besteht grundsätzlich ein mögliches Ausfallrisiko der Rückzahlung auf Ebene des durch die Emittentin getätigten Investments, mit der Folge, dass die Emittentin in diesem Fall ihre Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht oder nicht in voller Höhe erfüllen könnte. Näheres hierzu kann dem WIB entnommen werden.
2 Der Bonus ist endfällig und wird entsprechend der nachfolgenden Bedingungen des WIB ausgezahlt: Die Emittentin leistet darüber hinaus in Bezug auf jedes Wertpapier eine Bonuszahlung von 0,25% p.a. der Festgelegten Stückelung (der „Bonus“), sofern (a) die Wertpapiere durch die Emittentin vorzeitig gekündigt werden und an dem betreffenden Wahlrückzahlungstag (wie nachstehend definiert), der dem jeweiligen nachfolgend aufgeführten Stichtag unmittelbar folgt, das Bilanzielle Eigenkapital (wie nachstehend definiert) der Emittentin größer oder gleich dem Faktor (i) für den 31. Dezember 2024: 0,17 bezogen auf den ausstehenden Gesamtnennbetrag ist; oder (ii) für den 31. Dezember 2025: 0,22 bezogen auf den ausstehenden Gesamtnennbetrag ist (b) in Bezug auf den 31. Dezember 2026 das Bilanzielle Eigenkapital der Emittentin größer oder gleich dem Faktor von 0,28 bezogen auf den ausstehenden Gesamtnennbetrag ist. Der Bonus ist am jeweiligen Wahlrückzahlungstag bzw. am Fälligkeitstag zur Zahlung fällig.
3 Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt 500 Token (d.h. EUR 500,00). Nach Erreichen der Mindestzeichnungssumme von 500 Token kann in ganzzahligen Vielfachen von 100 Token gezeichnet werden bis maximal 25.000 Token (d.h. EUR 25.000,00).
4 Das Ergebnis des Rechners soll Ihnen eine erste Orientierung geben. Es handelt sich dabei um eine Beispielrechnung. Unser Rechner wurde ausgiebig auf korrekte Funktionsweise überprüft. Jedoch kann auf das Ergebnis keine Garantie gewährt werden.